ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER WASSERSKI & WAKEBOARD HAMBURG GMBH
Die Agbs
Unsere Sicherheitsbestimmungen sind für alle Kunden der Seilbahn verbindlich (siehe Hinweistafel im Startbereich und folgende Sicherheitshinweise). Das Betreten des Geländes und Benutzung des Wasserskiliftes inkl. aller Hindernisse (Kicker, Schanzen, Slider etc.) sowie die Teilnahme an Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung.
Gutes Schwimmen ist Grundvoraussetzung für Wasserskifahren, Freischwimmerabzeichen wird empfohlen. Es besteht Schwimmwestenpflicht. Nach einem Sturz sofort aus der Bahn schwimmen und auf nachfolgenden Verkehr achten! Verletzungsgefahr! Niemals versuchen, eine leere Leine zu fangen! Gestürzte Fahrer und Rampen sind weiträumig zu umfahren, im Zweifel Hantel frühzeitig loslassen, um einen Zusammenstoß zu vermeiden. Beim Ausstieg die Leine frühzeitig loslassen, um Schäden an der Anlage zu vermeiden und Gefahren durch hängende Leinen zu verhindern. Bei vorübergehendem oder dauerhaften Stillstand der Liftanlage hat sich der Fahrer unverzüglich vom Seil zu entfernen.
Die Hindernisse dürfen wegen hoher Verletzungsgefahr nur mit Schwimm- bzw. Prallschutzweste und Helm befahren werden. Das Befahren der Hindernisse und Rampen mit gemieteten Wakeboards, Wasserski und Kneeboards ist strengstens untersagt und führt zum Entzug der Fahrkarte (ausgeschlossen sind extra gemietete „Obstacleboards“).
Der Neuländer Baggerteich ist kein Badesee und das Baden im See ist behördlich untersagt, des Weiteren stellt die Wasserski & Wakeboard Hamburg GmbH keine Badeaufsicht.
Mit dem Kauf einer Karte oder verbindlichen Buchung erklärt der Kunde, bzw. der Kunde als Organisator, dass er sich den mit Wassersport verbunden Risiken und Gefahren bewusst ist. Eine explizite Unterrichtung und Aufklärung durch den Betreiber ist hierfür nicht erforderlich. Jeder Kunde versichert, dass er gesund ist und über die notwendigen körperlichen Voraussetzungen verfügt. Insbesondere versichert der Kunde, dass er frei von Herz- und Kreislaufbeschwerden, schwerwiegenden orthopädischen Problemen und Erkrankungen oder anderen, eine körperliche Betätigung nicht zulassenden oder die Schwimmfähigkeit beeinflussenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen ist.
Von jedem Kunden wird Eigenverantwortung, Umsichtigkeit und realistische Selbsteinschätzung gefordert. Hilfebedürftigen Personen im Wasser ist umgehend zu helfen. Bei Missachtung der Sicherheitsbestimmungen und Anweisungen des Bedienpersonals können diese Personen vom Fahrbetrieb ausgeschlossen werden. Die Karten verlieren dann ihre Gültigkeit. Diesbezügliche Forderungen an den Betreiber können nicht gestellt werden.
Beschädigungen an der Anlage werden dem Kunden in voller Höhe in Rechnung gestellt. Bei Verlust des Leihgegenstandes ist der Wiederbeschaffungswert vom Ausleiher zu zahlen. Bei Beschädigungen des Leihgegenstandes ist die Wiederbeschaffung oder Wiederherstellung (Ersatzteile und Lohnkosten) vom Ausleiher zu zahlen. Beanstandungen und Mängel sind dem Betreiber unverzüglich mitzuteilen.
Die Teilnahme an Veranstaltungen und Benutzung der Wasserskianlage erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Der Betreiber haftet bei Personen- und Sachschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. In allen Fällen kann der Kunde keinerlei Ansprüche gegenüber dem Betreiber geltend machen. Für Wertsachen und Ausrüstungsgegenstände, wie Material der Kunden, die beim Betreiber hinterlegt, aufbewahrt oder eingelagert werden, wird jegliche Haftung ausgeschlossen. Durch Hinterlegung, Aufbewahrung oder Einlagerung kommt ein Rechtsverhältnis nicht zustande.
Die Haftung wird ebenfalls für Gegenstände des Kunden, die dieser auf das Gelände des Betreibers mitbringt, ausgeschlossen. Eine Haftung im Falle von Diebstahl, Verlust, Zerstörung, Beschädigung oder Untergang von im Schließfach/Spind aufbewahrten Gegenständen ist ausgeschlossen, es sei denn dem Betreiber fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Die Wasserski & Wakeboard Hamburg GmbH ist berechtigt das Schließfach /Spind zu Kontrollzwecken zu öffnen.
Der Umfang der Leistung ergibt sich sowohl aus dem im Kassenbereich deutlich sichtbar ausgelegten oder unter www.wasserski-hamburg.de einsehbaren Leistungsbeschreibung bzw. der aktuellen Preisliste des Betreibers.
Sämtliche Karten sind nicht auf andere Personen übertragbar. Kein Ersatz für Karten bei Verlust, Krankheit oder Stillstand des Wasserskilifts durch Schlechtwetter oder höhere Gewalt. Für den Erwerb ermäßigter Karten ist ein Ausweis vorzulegen. Ohne Ausweis besteht kein Anspruch auf Ermäßigung. Jede Rückerstattung im Falle einer dauerhaften oder vorübergehenden Beeinträchtigung der sportlichen Betätigungsfähigkeiten des Kunden durch Krankheit oder Verletzung ist ausgeschlossen. Eine
Stornierung gebuchter Tickets ist nicht möglich. Dies gilt einschließlich der Tickets im öffentlichen Betrieb, sowie Anfängerkurse, Early Bird Tickets, der Teilnahme an den Ferienkursen und/ oder anderen angebotenen Tickets.
Alle auf Zeit begrenzten Karten gelten vom Zeitpunkt des Erwerbs an entsprechend ihrer Wertigkeit. Tageskarten Gültig während des öffentlichen Betriebes, ausschließlich der Gruppenvermietungen. Wochenkarten 7 aufeinander folgende Tage gültig während des öffentlichen Betriebes, ausschließlich der Gruppenvermietungen.
Jahreskarten sind 1 Jahr vom Lösungstag an gültig. Die Jahreskarten gelten ausschließlich während des öffentlichen Betriebes (d.h. nicht während Bahnreservierungen, Kursen, Privattrainings etc.). Sogenannte Sonderöffnungen im Winterhalbjahr sind nicht enthalten und müssen an den Wochenendtagen (SA/SO) mit pauschal 15 Euro pro Sonderöffnungstag vergütet werden (an Werktagen mit pauschal 10 Euro pro Sonderöffnungstag). Der Early Bird unter der Woche sowie Sonntags gilt als Sonderveranstaltung und wird pauschal mit 15 Euro berechnet.
Eine Rückgabe bzw. Rückerstattung ist – auch bei Verletzungen oder sonstigen Beeinträchtigungen der sportlichen Betätigungsfähigkeit des Inhabers – ausgeschlossen.
Für Jahreskarten gelten keine Ausnahmen auf die in den AGBs beschriebenen Hinweise!
Außerdem ist der Betreiber berechtigt, Karten oder Leistungen für ungültig zu erklären, wenn das Personal des Betreibers den Eindruck hat, dass der Kunde oder Teilnehmer des Kunden unter Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln bzw. Drogen stehen
Ist der Betreiber zur Leistungserbringung durch einen technischen Ausfall außerstande, so hat er das Recht, diese Leistung durch gleichwertige Leistungen an einem anderen Termin zu ersetzen, wenn die unter Berücksichtigung der Interessen des Betreibers für den Kunden zumutbar ist.
Jeder Benutzer ist dazu verpflichtet sich vor Benutzung mit den geforderten Daten, Unterschriften, Bestätigungen und mit einem Foto zu registrieren. Wird dies von dem Kunden / der Kundin abgelehnt, ist eine Nutzung der Wasserskianlage nicht gestattet. Auf schriftlich verlangen können die eingegebenen Kundendaten und das Foto nach der Benutzung der Wasserskianlage gelöscht werden.
Dies gilt nicht für buchhalterische Daten. Jeder Nutzer der Wasserskianlage benötigt ein entsprechendes RFID-Armband. Dieses wird zum Verkauf vom Betreiber angeboten. Bei Verlust oder Zerstörung des Armbandes besteht kein Anspruch auf kostenfreie Ausgabe eines neuen Armbandes.
Eine Gruppenbahnmiete/ Gruppenbuchung ist nur mit Voranmeldung und nach schriftlicher oder telefonischer Bestätigung durch den Betreiber verbindlich. Wenn nicht anders vereinbart ist bis 14 Tage vor der Buchung eine Anzahlung von 50 % nötig. Für jede Buchung die in dem Zeitraum von 14 Tagen vor der Buchung liegt, ist der volle Preis nötig. Bei einer Absage der Bahnmiete Oder Gruppenbuchung bis zu 10 Tage vorher wird eine Stornogebühr in Höhe von 10% fällig, bei einer Absage unter 10 Tage vor Bahnmiete / Gruppenbuchung ist der volle Mietpreis fällig.
Wird die Miete nicht rechtzeitig abgesagt, oder die Liftmiete wird seitens der Mieter nur teilweise oder gar nicht wahrgenommen, ist auch der volle Mietpreis fällig.
Ist der Kunde Organisator einer Gruppenveranstaltung, hat er jeden Teilnehmer explizit auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Betreibers hinzuweisen. Insbesondere versichert der Kunde als Organisator der Gruppenveranstaltung, dass seine Teilnehmer die erforderlichen gesundheitlichen und körperlichen Voraussetzungen erfüllen. Der Kunde als Organisator einer Gruppenveranstaltung haftet für Schäden an Personen, der Anlage und der Ausrüstung, die durch das Fehlverhalten seiner Teilnehmer entstehen in voller Höhe.
Der Betreiber haftet auch nicht für Leistungen, die der Kunde als Organisator einer Gruppenveranstaltung seinen Teilnehmern vermittelt. Diesbezügliche Ansprüche der Teilnehmer beschränken sich insofern auf das Rechtsverhältnis zum jeweiligen Veranstalter (Kunde als Organisator einer Gruppenveranstaltung)
Bahnmieten finden bei jedem Wetter statt, es besteht kein Anspruch auf Erlass oder Rücktritt bei Schlechtwetter.
Der Betreiber kann die Benutzung der Anlage absagen, wenn eine sichere Durchführung oder vereinbarten Leistung nicht mehr gewährleistet ist (Witterungsverhältnisse, unvorhersehbare Defekte etc.). Betriebliche oder organisatorisch bedingte Ausfälle werden durch Gutschriften für die Ausfallzeit ausgeglichen. Es erfolgt keine Barauszahlung.
“Bei einer geringen Auslastung (mind. 3 Zeitkartenfahrer oder 5 Saison-/Jahreskartenfahrer) behält sich der Betreiber vor, seinen Lift nicht bereit zu stellen.”
Mit seiner Buchung bzw. Registrierung erklärt sich der Kunde bzw. der Teilnehmer damit einverstanden, dass die zur Verfügung gestellten Daten durch den Betreiber und / oder dem beauftragten Buchungs- und Abwicklungsdienstleister zum Zwecke der Erbringung der vereinbarten Leistungen erfasst, elektronisch gespeichert, weitergeleitet und verarbeitet werden und auch über den Zeitraum der Leistungserbringung hinaus gespeichert und für Zwecke des eigenen Marketings, insbesondere zur Kundenbetreuung und zur Übermittlung von betriebsbezogenen Informationen an den Kunden/ Teilnehmer verwendet werden kann. Diese Daten werden im Sinne des Bundesdatenschutzes nicht an Dritte weitergegeben. Ausgenommen sind Dienstleister, die der Betreiber zur Abwicklung seiner Buchungen und Leistungen in Anspruch nimmt. Mit seinem Aufenthalt auf dem Betriebsgelände erklärt sich der Kunde / der Teilnehmer damit einverstanden dass der Betreiber zu Werbezwecken Bildaufnahmen anfertigt, auf denen der Kunde/Teilnehmer zu sehen ist. Daraus erwachsende Vergütungs- oder Ersatzansprüche des Kunden / des Teilnehmers sind ausgeschlossen. Von dem Betreiber überlassenes Film- und Fotomaterial, sowie Veranstaltungsunterlagen werden dem Kunden / Teilnehmer lediglich zur privaten Nutzung überlassen. Eine gewerbliche Nutzung oder Vervielfältigung ist untersagt und kann lediglich mit schriftlicher Zustimmung durch die Wasserski & Wakeboard Hamburg GmbH erfolgen. Des weiteren macht der Betreiber hiermit aufmerksam das zur Abschreckung und Prävention von Straftaten offensichtliche Kameras installiert sind.
Änderung dieser AGB sind mit Wirkung für die Zukunft jeder Zeit möglich. Sie werden wirksam, wenn die Wasserski & Wakeboard Hamburg GmbH den Kunden auf die Änderungen hinweist.